Das Hilfspaket für Südtiroler Unternehmen
Das Land rüstet sich gegen die wirtschaftlichen Einbußen im Rahmen der Notsituation rund um Covid-19 aufzufangen und hat ein Hilfspaket geschnürt. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in der täglichen virtuellen Medienkonferenz angekündigt hat, sind in einer außerordentlichen Landtagssitzung die ersten Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, Freiberuflern und Familien genehmigt worden. Im Anschluss daran wurden in einer außerordentlichen Sitzung der Landesregierung die Kriterien zur Vergabe der Hilfen beschlossen. Das, wie Kompatscher betont, „erste Hilfspaket“ des Landes umfasst einen Gesamtbetrag von 500 Millionen Euro, die nach und nach an die Begünstigten verteilt oder in Form von Steueraussetzungen sowie vom Land übernommenen Zinsen gutgeschrieben werden.
Neben den Stützen für Familien und Arbeitnehmer liegt der Fokus auf Unternehmen und Freiberufler, die angesichts der vorläufigen Aussetzungen des Betriebs besonders hart getroffen sind und auf eine ungewisse Zukunft zusteuern. Die Mittel, die der Südtiroler Wirtschaft wieder auf die Sprünge helfen sollen, betreffen Termine und Aussetzungen für Steuerzahlungen, Arbeitsplätze und Lohnzahlungen sowie Bankkredite und Darlehen. Folgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen für Unternehmer und Freiberufler.
Termine und Steuern
Wie auch schon auf nationaler Ebene vorgesehen, sind Zahlungsfristen für gewisse Steuern und Gebühren aufgeschoben. Darunter fallen Zahlungen an das Land sowie Gemeindesteuern und -gebühren.
Die Bezahlung außersteuerlicher Schulden an das sind bis zum 31. Mai 2020 ausgesetzt. Davon ausgenommen sind Verwaltungsstrafen und die Schulden aus vollstreckbaren gerichtlichen Verfügungen. Die Zahlungen können bis 30. Juni 2020 ohne Zinsen und Strafen bezahlt werden.
Ausgesetzt sind bis 30. Juni auch Gemeindegebühren, die die Bewirtschaftung von Abfällen, die Trinkwasserversorgung und die Klärung und Ableitung der Abwässer betreffen.
Gar bis zum 15. Dezember 2020 sind gewisse Gemeindesteuern ausgesetzt. Darunter fallen die Gemeindeimmobiliensteuer, die Steuer und Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund, die Gemeindewerbesteuer und Gebühr für öffentliche Plakatierungen und die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte. Stichtag für die Entrichtung der genannten Steuern ist der 16. Dezember 2020, also ein Tag nach Ablauf der Aussetzung.
Nicht zuletzt braucht man sich bis 31. Mai 2020 auch keine Gedanken um die vorgesehenen Fristen für die Erfüllung von verfahrensbezogenen Auflagen machen.
Die Lohnausgleichskassen
Auch in Sachen Lohnausgleich wird den Unternehmen unter die Arme gegriffen. Die Angestellten von Unternehmen, die keinen Anspruch auf sonstige Unterstützungen haben, können um eine außerordentliche Lohnausgleichskasse ansuchen. Erste Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist und nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen oder Sonderlohnausgleichskasse fallen.
Dabei gilt das auch für Kleinstunternehmen mit weniger als sechs Mitarbeitern und größere Betriebe, wie zum Beispiel Handelsbetriebe und Reisebüros mit mehr als 50 Mitarbeitern, die normalerweise in den Anwendungsbereich der Sonderausgleichskasse CIGS fallen, keine Beiträge für die ordentliche Lohnausgleichskasse bezahlen und keinen Ausgleich aus privaten Fonds beziehen. Hat man in so einen Fonds eingezahlt, fällt man aus dem Raster der Begünstigten heraus. Gleiches gilt für Unternehmen, deren Produktionsstätten nicht in Südtirol liegen.
Bankdarlehen und Kredite
Um der fehlenden Liquidität der Unternehmen entgegenzuwirken, hat sich das Land schon Anfang April mit den Banken des Landes auf einen Zugang zu Sofortkrediten für Familien, Vereinen und Unternehmen geeinigt. Das Abkommen ist seit 15. April 2020 in Kraft, die benötigten Antragsformulare liegen ab Dienstag, 21. April 2020, in den Banken auf. Einreichungsfrist ist der 15. Oktober 2020.
Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, begünstigte Sofortkredite mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren bis zu 35.000 Euro zu erhalten. Begünstigt deswegen, da die ersten beiden Jahre zinsfrei sind, wobei die Banken die Zinsen des ersten Jahres übernehmen; im zweiten Jahr springt das Land ein. Ab dem dritten Jahr beläuft sich der Zinssatz auf 1,25 % ohne zusätzliche Spesen. Als Garanten für 90 % des Darlehens fungieren die beiden Garantiegenossenschaften Confidi und Garfidi. Auch bei dieser Abfederungsmaßnahme sind nur Betriebe und Freiberufler begünstigt, die ihren Hauptsitz oder ihre Produktionsstätte mit 9. März 2020 in Südtirol haben. Außerdem muss sich der Betrieb nachweislich aufgrund der Coronakrise in einem finanziellen Notstand befinden.
Unternehmen haben auch Zugang zu einer sogenannten Überbrückungsfinanzierung. Auch hier fungieren Confidi und Garfidi als Garanten. Ein entsprechendes Abkommen mit Banken und Garantiegenossenschaften wurde von der Landesregierung schon am 7. April 2020 genehmigt. Hierbei können Unternehmen eine Vorfinanzierung bis zu 800.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten beantragen, um die Zeit, bis staatliche Hilfen eintreffen, zu überbrücken. Die anstehenden Zinsen von 0,75 % werden bis maximal sechs Monate vom Land übernommen.
Hat ein Unternehmen schon ein laufendes Darlehen an einer der drei größten Südtiroler Banken, also Südtiroler Sparkasse, Volksbank oder Raiffeisenkasse, wird dieses umgehend gestundet und verlängert. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem geförderten Darlehen oder Leasingfinanzierungen aus dem Rotationsfond. Dabei kann eine Stundung von bis zu 24 Monaten beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Stundung ist eine Mitteilung mit dem positiven Gutachten des Kreditinstitutes bzw. der Leasinggesellschaft, mit dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde. Diese muss innerhalb 31.12.2020 eingereicht werden.