Mobbing und Diskriminierung: Neue Vertrauensperson für Landespersonal

Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung gehören für viele Menschen nach wie vor zum Arbeitsalltag. Ob Arbeitskollegen, Chefinnen oder Vorgesetzte, viele Menschen werden von jenen, die sie in ihrem Berufsalltag begleiten, manchmal oder auch ständig willkürlich unter Druck gesetzt oder in unangebrachte und unangenehme Situationen gebracht. Laut dem Onlineportal Karriere Südtirol ist jeder Neunte Opfer von Mobbing an seinem Arbeitsplatz, jedoch dürfte, wie auch im Fall von Diskriminierung und sexueller Belästigung, die Dunkelziffer aufgrund der Subtilität der Schikanen auch höher liegen. Auch das Landespersonal ist vor diesen Phänomenen nicht gefeit und sollen eine so genannte Vertrauensperson zur Seite gestellt bekommen.

Verwaltungsexterne Anlaufstelle für Bedienstete

Daher erhalten Bedienstete der Landesverwaltung, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren haben beziehungsweise gemobbt wurden, demnächst die Möglichkeit, sich an eine verwaltungsexterne Anlaufstelle zu wenden. Dies sieht ein heute (11. August) von der Landesregierung genehmigtes Dokument vor, das zudem Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals beinhaltet. Diese Vertrauensperson, soll noch im Laufe des Jahres über ein Auswahlverfahren für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt werden. Sie wird den betroffenen Personen beratend und betreuend zu Seite stehen. Als qualifizierte Fachperson ist weisungsunabhängig und unterliegt der Schweigepflicht. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Weiterbildung der Führungskräfte, Bewusstseinsbildung und Information. Derzeit ist das Landesamt für Personalentwicklung die Anlauf- und Beratungsstelle bei Konflikten. Im vergangenen Jahr hat das Amt in insgesamt 17 schwierigen Situationen längerfristige Unterstützungsarbeit geleistet, im Jahr zuvor waren es 26 Fälle gewesen. Zusätzlich wurden 16 Teamentwicklungsprozesse begleitet.

 

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Landesregierung beschließt Maßnahmen

An den heute von der Landesregierung beschlossenen “Maßnahmen zum Schutz der Würde des Personals der Autonomen Provinz Bozen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Vertrauensperson” ist bereits seit längerem gearbeitet worden. In die Begutachtungsphase waren die Gewerkschaften und die Gleichstellungsrätin eingebunden. Diese Maßnahmen und die Vertrauensperson sollen dazu beitragen, dass im Landesbetrieb die Vorgaben des Verhaltenskodex für die Landesbediensteten gelebte Realität sind: Gleichbehandlung, Korrektheit, Respekt und ein Arbeitsumfeld, in dem die Würde von Frauen und Männern geachtet wird. Wobei alle Landesbediensteten verpflichtet sind, zu einem positiven Arbeitsklima beizutragen und sich in Wertschätzung zu begegnen.

Der Schutz der Menschenwürde gilt in vielen Staaten als Verfassungsprinzip, aus dem sich Grundrechte ableiten. In diesem Sinne nimmt die italienische Verfassung auch die Arbeitgebenden in die Pflicht, ihre Beschäftigten, deren Gesundheit und Integrität, zu schützen. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte, darunter auch der zunehmende Anteil an berufstätigen Frauen, haben das Arbeitsleben verändert und als Folge die Politik dazu bewegt, Maßnahmen zur Regelung und zum Schutz der Arbeitnehmenden zu setzen.

Einige Körperschaften stellen schon Vertrauensperson

In Südtirol gibt es bereits öffentliche Verwaltungen, die eine Vetrauensperson ernannt haben, beispielsweise die Gemeinde Bozen und der Südtiroler Sanitätsbetrieb. Einzelne Hochschulen bieten auch Ausbildungen zur Vertrauensperson an.

Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Landespersonal ist die Einrichtung einer landesweit tätigen Antimobbingstelle geplant. Diese soll bei der Gleichstellungslandesrätin angesiedelt werden. Die Landesregierung will – auf der Grundlage von Vorgesprächen mit dem Landesbeirat für Chancengleichheit und der Gleichstellungsrätin –  demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

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